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Tipps zum Entwerfen von Leuchten, Lampen und anderen schmiedeeisernen Gegenständen – Teil 1

Lampen und Leuchten von Otto-Zern
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Tipps zum Entwerfen von Leuchten, Lampen und anderen schmiedeeisernen Gegenständen – Teil 1

 

Artikeldatum: 06.10.2010

Übereinstimmung von Form und Zweck, die wichtigen Grundregeln

 

Für den Entwurf und die Anfertigung eines Gegenstandes ist vor allen Dingen die Hauptbedingung: die Formgebung mit der Zweckmäßigkeit in Einklang zu bringen.

Dieser Grundsatz wird leider gar zu oft außer Acht gelassen. Man ist im Gegenteil sogar oft bemüht, in seinen Arbeiten das Gegenteil von dem, was der Zweck bedingt, vor Augen führen.

 

Ein Wandarm ist zum Tragen bestimmt, er muss infolgedessen alle Eigenschaften besitzen, die durch diese Funktion vorgeschrieben sind; er muss sich dem nach unten strebenden Druck, dem Gewicht des daran hängenden Gegenstandes erfolgreich widersetzen, also denselben nach der Wand, an der er befestigt ist, ableiten. Dies geschieht durch die Strebenbildung. Es wäre falsch und stillos, dieses Erfordernis verbergen oder bemänteln oder gar durch irgendwelche Bildungen das Gegenteil behaupten und die Menge dadurch zum staunen herausfordern zu wollen.

 

Ein schwerer Kronleuchter oder handgefertigter geschmiedeter Lüster erfordert eine außerordentlich sorgfältige solide Befestigung. Es dient zur Beruhigung und zur Hebung des Sicherheitsgefühles von darunter stehenden Leuten, diese absolut sichere Befestigung besonders betont zu wissen. Eine Verdeckung der durch die Notwendigkeit hervorgerufenen Konstruktion würde das Gegenteil bewirken und müsste gleichfalls als „stillos“ bezeichnet werden.

 

 

Handgeschmiedeter Bronze Lüster von der Lampenmanufactur Otto Zern

Handgeschmiedeter Bronzelüster in vier Etagen mit mundgeblasenen Gläsern

 

 

Einem Gegenstand, der fast gar nichts zu tragen hat, in übertriebener Weise diese Scheinfunktion zu verleihen, würde lächerlich wirken und ist daher gleichfalls in das Gebiet der Stillosigkeiten zu verweisen.

 

Ein Verstoß gegen das angeführte oberste Gesetz, der, ohne dass es weiter bedacht wird, noch recht häufig begangen wird, ist es ferner, wenn überall da, wo jeder Laie eine Niete vermuten muss, der Nietkopf nicht zu sehen ist, sondern die Verbindung durch versenkte Nietungen hergestellt wurde. Der eiserne Gegenstand gewinnt das Aussehen des Zusammengeklebten: er widerspricht den Bedingungen der durch das Material vorgeschriebenen Technik. Es wird von vielen Meistern da und dort an Nieten und Bändern gespart, weil dieselbe eine etwas erhöhte Arbeit mich sich bringen würde. Diese Meister vergessen dabei aber zu bedenken, dass ihr Arbeitsprodukt dadurch um über die Hälfte seines Kunstwertes gesunken ist! Ebenso verwerflich ist es aber auch, Nietköpfe und Bänder da anzubringen, wo sie absolut nichts zu suchen haben, also als pure Verzierung.

 

Bei genauer Befolgung der Übereinstimmung von Form und Zweck in technischer Beziehung können noch Fehler in Bezug auf die Wahl der Ornamentation und Stilrichtungen unterlaufen. Auch bei dieser muss der Zweck mitsprechen. Es wäre beispielsweise nicht gerade von Vorteil, wenn für ein Denkmal, das durch seine Bestimmung das Gefühl der Freude, der Verherrlichung usw. hervorrufen soll, ein einfaches oder langweiliges Gitter gewählt würde.

Ein Grabgitter oder ein handgeschmiedetes Grabkreuz wiederum würde durch allzu prunkhafte oder durch leichte, tändelnde Ornamentik den Friedhofbesucher in seiner weihevollen, ernsten Stimmung beeinträchtigen, es würde aus dem Rahmen seiner Umgebung fallen. Dasselbe Motiv, das für ein Grabgitter gut am Platze wäre, würde sich sicher niemals etwa für die Einfassung einer Nymphengruppe eignen.

 

Die Übereinstimmung der Form mit dem Zweck bedingt ferner eine ganze Reihe von Berücksichtigungen. Ein geschmiedetes Grabkreuz beispielsweise wird immer aus nächster Nähe betrachtet werden können, ja es muss gewissermaßen vermieden werden, dass größere leere Räume darin entstehen. Eine Regelmäßigkeit der vier Kreuzfelder wird erwünscht erscheinen. Ein Turmkreuz dagegen bedingt durch seine, dem Auge weit entrückte Bestimmung eine ganz andere Formgebung. Die Zwischenräume müssen groß sein, die formen einfacher und dafür energischer. Die Höhe der Befestigung bedingt aus optischen Gründen eine größere Länge des senkrechten Armes als jene der Seitenteile usw.

 

 

Beim Entwerfen und Planen von geschmiedeten Kunstgegenständen also hat sicher der Zeichner zuerst die folgenden Fragen zu beantworten:

 

- Was ist der Zweck des Gegenstandes?

- Welche Form entspricht diesem Zweck?

- Welche sonstigen Gründe machen sich für die Formgebung geltend?

 

 

Vorkenntnisse zum Entwerfen von Leuchten, Lampen und anderen schmiedeeisernen Gegenständen –

Teil 2