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Tipps zum Entwerfen von Leuchten, Lampen und schmiedeeisernen Gegenständen – Teil 2

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Tipps zum Entwerfen von Leuchten, Lampen und schmiedeeisernen Gegenständen – Teil 2

 

Artikeldatum: 12.10.2010

 

Ornament und Form

 

Die künstlerische Formgebung der konstruktiven Teile eines geschmiedeten Kunstwerkes hat die Aufgabe, alles Einzelne so zu gestalten und unter sich zu verbinden, dass daraus ein wie organisch sich entwickelndes Ganzes entsteht, das, wie der klare Satz der Rede einen Gedanken, den zweckgebundenen Formgedanken, klar und bestimmt versinnbildlicht. Es darf also nicht etwa die Natur kopiert werden; denn wie des Menschen Wort eine ganz eigene, von der ganzen Äußerungsweise der nicht menschlichen Geschöpfe grundverschieden Ausdrucksweise ist, so ist auch das Werk aus Menschenhand zuerst eine in der ganzen Natur ohne direktes Vorbild dastehende Erscheinung.

 

Alles Geschaffene ist eine harmonische Einheit, wenn die Teile, aus denen es besteht, vollkommen sind. Jedes handgeschmiedete Kunstwerk ist vollendet durch die Vollendung seiner Teile und durch die organische und stilvolle Beziehung, in der diese Teile zueinander und zum Ganzen stehen.

 

 

Es ergeben sich daher für die Ornamentverwendung die folgenden Hauptgesetze:

 

  1. Jedes Ornament hat einen Gedanken auszudrücken. Ein schlecht und verständnislos komponiertes Ornament erkennen wir daran, dass es keinen Gedanken ausdrückt.

  2. Der Gedanke, welchen das Ornament ausdrücken soll, ist durch die Funktionen der Teile gegeben.

  3. Die Ornamentation muss sich von selbst ergeben und darf nie gesucht erscheinen.

  4. Die Ornamentierung muss das Ganze harmonisch verbinden.

 

 

Das Ornament kann in dreierlei Weise Anwendung finden:

 

  1. Das Ornament kann verwendet werden, um eine Fläche zu überziehen.

  2. Das Ornament kann eine Fläche gliedern.

  3. Das Ornament kann verwendet werden, um einzelne Punkte innerhalb der Fläche zu betonen.

 

 

Nachdem sich die Form des Gegenstandes aus seinem Zweck ergeben hat, wird in zweiter Reihe die Frage herantreten, welche Ornamentierung dieser Form entspricht. Das Ornament kann aufstrebend, herabhängend, horizontal fortlaufend, aus einem Zentrum sich entwickelnd usw. sein. Aufstrebend wird es bei Einfassungsgittern und geschmiedeten Geländern, herabhängend für Kronleuchter und Lüster, horizontal für Brüstungen, Geländer und geschmiedeten Einfahrtstoren sich entwickeln. Der Gedanke, den das Ornament ausdrücken soll, ist durch den Zweck des Gegenstandes, durch seine allgemeine Form, gegeben. Eine Wetterfahne wird daher z. B. auch im Ornament schon den Zweck des „Zeigens“ hervorheben. Ein Treppengeländer wird im Ornament vielleicht eine hinauflaufende Pflanzenranke anwenden. Bei Füllungsgittern für Haustüren usw. wird der Zweck des Schutzes gegen das Zerbrechen der Scheiben aus der Ornamentation klar hervorgehen können, also ein „Überspinnen“, ein Zerteilen in kleine Öffnungen zum Ausdruck kommen. Es könnten solcher Beispiele viele angeführt werden, doch dürften die vorstehenden genügen, zum Nachdenken in solchen Fällen anzuregen.

 

Ein ganz simpler Entwurf kann durch eine gute Gedankenverkörperung einen reichen weit an Wert und Schönheit überragen. In dieser Beziehung können wir von den Alten, oder besser von den hinterlassenen Arbeiten derselben, noch viel lernen!

 

 

Vorkenntnisse zum Entwerfen von Leuchten, Lampen und anderen schmiedeeisernen Gegenständen –

Teil 1